Präventionssiegel 


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Anfragen, Beiträge und Hinweise vorerst bitte an:

Ernst Schützler
schuetzler@qualitz.de

Tel. 038462 22275

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Bilingualer Unterricht

Im Schuljahr 1995/1996 wurde an der Georg-Büchner-Schule als eine der ersten Schulen in Hessen der bilinguale Zug in Englisch eingerichtet. Bilingual bedeutet, dass in bestimmten Fächern ein großer Teil der Unterrichtsinhalte in englischer Sprache vermittelt wird.

Der bilinguale Sachfachunterricht setzt mit dem bilingualen Zug ab Klasse 6 in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern ein. Diese Fächer werden jeweils um eine Stunde verstärkt unterrichtet. Hierbei handelt es sich zurzeit um folgende Fächer:

Jahrgangsstufe Fach in Bilingual
6.1 Geschichte
6.2 Erdkunde
7. Geschichte
8. Erdkunde
9. Politik und Wirtschaft
10.-12. Geschichte (evtl. Politik u. Wirtschaft)

In der Oberstufe wird in den Jahrgangsstufen 10 -12 Geschichte und in Zukunft nach Möglichkeit alternativ Politik und Wirtschaft auf Englisch unterrichtet. Der bilinguale naturwissenschaftliche Unterricht kann in der Oberstufe in Modulen erteilt werden.

Der Unterricht wird in Abstimmung mit den gültigen Lehrplänen erteilt; die Schülerinnen und Schüler werden mit entsprechenden englischsprachigen Lehrbüchern und Zusatzmaterialien versorgt.

Ein Wechsel aus dem bilingualen Unterricht bzw. unter bestimmten Bedingungen in diesen bereitet von den Sachfachinhalten her keine Schwierigkeiten, da die Inhalte und Lernziele abgestimmt sind.

Die Teilnahme am bilingualen Unterricht wird im jeweiligen Zeugnis vermerkt. Nach Durchlauf der Oberstufe (in 11 und 12 Belegung eines bilingualen Sachfaches) wird ein Abschluss mit Studienzulassung in GB und den USA ermöglicht und die Teilnahme am Zug zertifiziert.

Grundlagen und Zugangskriterien

Während der 5. Klasse soll von Eltern und Kind überlegt werden, ob das bilinguale Angebot ab Klasse 6 in Frage kommt. Die Lehrkräfte stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung. Gegebenenfalls melden die Eltern danach ihre Kinder bei der Schulleitung für den bilingualen Unterricht an.

Die Anmeldungen werden gesammelt. Nach Anmeldeschluss werden Listen erstellt, die den Fachlehrkräften in Deutsch, Englisch, Erdkunde, Geschichte sowie dem Klassenlehrer zur Begutachtung der Eignung vorgelegt werden. Kriterien: siehe unten. Bei eindeutig positiv beurteilten Schüler/innen wird die Eignung für den bilingualen Zug ausgesprochen. Eindeutig negativ beurteilte Schüler/innen werden abgelehnt. Zweifelsfälle werden in der Klassenkonferenz - Zeugniskonferenz diskutiert, anschließend erfolgt eine Abstimmung, deren Ergebnis im Protokoll festgehalten wird.

Wir erwarten von den Schülern im Bilingualen Sachfachunterricht:

  • Interesse an Englisch als Sprache
  • Interesse sowie Eignung für das jeweilige Sachfach
  • Motivation, in dieses besondere Angebot einzusteigen und dabeizubleiben
  • Motivation, für dieses Sachfach zu arbeiten
  • Eine sprachlich hinreichende Eignung (in der Regel Note "gut") in Englisch
  • Durchhaltevermögen, auch bei Texten, die etwas schwieriger sind
  • Die Fähigkeit, sich in der Zielsprache schriftlich und / oder mündlich (dem Lernstand des Jahrgangs angemessen) ausdrücken zu können

In diesem Zusammenhang ist die spätere Leistungsbewertung zu sehen. Es wird - wie im Sachfach - in erster Linie die fachliche Leistung (Beteiligung, Arbeitsergebnisse, inhaltliches Verständnis, Hausaufgaben, etc.) bewertet. In gewissem Umfang hängt diese jedoch mit den sprachlichen Fähigkeiten der Schüler/innen zusammen - die sich natürlich im Lauf der Zeit weiterentwickeln. Der Bilinguale Unterricht ist oft eine sprachliche Herausforderung, die man anzunehmen bereit sein muss; er ist keinesfalls als Englisch-Nachhilfe gedacht.