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Schulordnung

Stand: Februar 2008

Benutzerordnung der Oberstufenbibliothek

Einleitung

Die Schule hat als Einrichtung unserer Gesellschaft die Aufgabe, den Schülern Kenntnisse und ganzheitliche Fähigkeiten zu vermitteln und sie zu mündigen Bürgern heranzubilden, die mit Sachverstand kritisch zu denken und verantwortlich zu handeln im Stande sind. Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität sind hierfür wichtige pädagogische Leitlinien. Lehrer, Schüler und Eltern sollen eine Erziehungsgemeinschaft bilden, die sich der Förderung des Unterrichts und der Erziehung sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Schule und auf dem Schulweg verpflichtet fühlt.
In einer Gemeinschaft, in der viele Menschen zusammenleben, müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen. Das Zusammenleben bedarf einer vereinbarten Ordnung, getragen von gegenseitiger Achtung und dem Respekt vor Rechten des anderen. Dazu gehört, dass den Anweisungen der Lehrkräfte durch die Schüler Folge zu leisten ist.
Diese Schulordnung soll einen klaren Rahmen für einen geordneten Schulbetrieb im Sinne aller schaffen. Sie richtet sich an Lehrende, Lernende und Besucher zugleich und legt Rechte und Pflichten fest. In Erfüllung ihrer Aufgaben übt die Schulleitung das Hausrecht an der Schule aus.

1. Unterrichtszeiten

1.1 Unterrichtsbeginn ist um 7.50 Uhr.

Die neuen Unterrichtszeiten finden Sie hier.

1.2 Das Schulgebäude ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Schüler, die vor 7.50 Uhr kommen, halten sich im Aufenthaltsraum in der Halle auf. Schüler, die nach 7.50 Uhr kommen, verteilen sich gleich auf die Flure, in denen sie in der 1. Stunde Unterricht haben. Der Flur 7 ist erst unmittelbar vor Unterrichtsbeginn aufzusuchen.

1.3 Schüler, deren Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt oder die Freistunden haben, halten sich, um den Unterricht der anderen Klassen nicht zu stören, bis zu Beginn des Unterrichts nicht in den Fluren, sondern nur im hinteren Teil des Hofs bzw. im Aufenthaltsraum auf.

1.4 Ein von der Klassenlehrkraft beauftragter Schüler schaut regelmäßig am Vertretungsplan nach und informiert die Klasse über anstehende Vertretungen. Spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn benachrichtigt der Klassensprecher bzw. ein Vertreter des Kurses das Sekretariat, falls die unterrichtende (oder lt. Vertretungsplan eingesetzte) Lehrkraft noch nicht eingetroffen ist. Schüler der Oberstufe informieren sich täglich über Vertretungen, verpflichtende Arbeitsaufträge oder Raumverlegungen. Bei Fehlen der Kurslehrkraft erhalten die Schüler die entsprechenden Arbeitsaufträge in der Bibliothek.

1.5 Öffnungszeiten des Sekretariats

1.5.1 Das Sekretariat ist für Schüler in den großen Pausen geöffnet. Es soll außerhalb dieser Zeiten nur in dringenden Fällen aufgesucht werden.

1.5.2 Anträge für Schulbesuchsbescheinigungen u.ä. sowie die ausgefüllten Bescheinigungen können nur in den großen Pausen im Sekretariat abgeholt werden.

2. Schulbesuch, Versäumnisse, Beurlaubungen, Befreiungen, Abmeldungen

2.1 Alle Schüler sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Der Unterricht darf nicht unentschuldigt - auch nicht teilweise - versäumt werden. Für die Erfüllung der Schulpflicht sind die volljährigen Schüler selbst, bei minderjährigen Schülern die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

2.1.1 Ist ein Schüler verhindert die Schule zu besuchen, so ist der Grund des Versäumnisses der Klassenlehrkraft oder dem/der Tutor/in spätestens nach drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Die Schule ist berechtigt, in begründeten Fällen ein ärztliches Zeugnis zu fordern.

2.1.2 Die Schüler sind verpflichtet, ein Entschuldigungsheft zu führen.

2.2 Beurlaubung von Schülern

2.2.1 Beurlaubungen für eine Stunde erteilt die Fachlehrkraft. Beurlaubungen für ein bis zwei Tage erteilt die Klassenlehrkraft oder der/die Tutor/in auf schriftlichen Antrag. Urlaubsanträge für mehrere Tage sind über die Klassenlehrkraft bzw. den/die Tutorin rechtzeitig an die Schulleitung zu richten.

2.2.2 Urlaub vor oder nach den Ferien kann nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Die begründeten Anträge sind spätestens 3 Wochen vor Ferienbeginn über die Klassenlehrkraft bzw. den/die Tutor/in bei der Schulleitung einzureichen (Allgemeine Ferienordnung).

2.3 Befreiung vom Sportunterricht

2.3.1 Eine gänzliche oder teilweise Freistellung vom Sportunterricht bis zu vier Wochen kann die Fachlehrkraft im Einvernehmen mit der Klassenlehrkraft bzw. dem/der Tutor/in auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers bei Vorlage eines ärztlichen Attests genehmigen.

2.3.2 Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht über vier Wochen hinaus bis zu drei Monaten wird von der Schulleitung auf der Grundlage eines ärztlichen Attests gewährt. Dies gilt auch für länger dauernde Freistellungen, sofern offensichtliche und für die Sportlehrkraft erkennbare Verletzungen vorliegen. In allen Fällen, in denen die Zeit von drei Monaten überschritten wird, ist die Vorlage eines von den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler beizubringenden amtsärztlichen Attests erforderlich. Sofern der Freistellungsgrund es zulässt, sollten der Schüler während des Sportunterrichts anwesend sein, um den sporttheoretischen Unterweisungen zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen. Die Entscheidung trifft im Einzelfall die zuständige Sportlehrkraft in Absprache mit der Klassenlehrkraft bzw. dem/der Tutor/in. Eine rückwirkende Befreiung vom Sportunterricht durch ein amtsärztliches Attest ist nicht möglich (Schreiben vom Gesundheitsamt vom 30.4.99).

2.4 Religionsunterricht

2.4.1 Eine Abmeldung vom bisher besuchten Religionsunterricht bedarf einer schriftlichen Erklärung eines Erziehungsberechtigten oder des religionsmündigen Schülers.

2.4.2 Die Abmeldung ist nur in Form der Einzelabmeldung statthaft. Sie soll bis zum Ende des Schul-/-halbjahres erfolgen. Die Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet.

2.5 Teilnahme an Kursen und Wahlunterricht

2.5.1 Kurswechsel bzw. Abmeldung aus Kursen sind nur nach vorheriger Absprache mit den betreffenden Kursleitern/Kursleiterinnen und der Schulleitung gemäß der Verordnung in der derzeit gültigen Fassung möglich.

2.5.2 Die Abmeldung aus freiwillig gewähltem Unterricht kann nur zum Ende eines Schul-/-halbjahres erfolgen. Sie bedarf der schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers.

3. Pausenregelungen

3.1 Die Unterrichtsräume werden während aller Pausen abgeschlossen, wenn keine Fachlehrkraft im Raum anwesend ist. Das Auf- und Abschließen obliegt der jeweiligen Fachlehrkraft.

3.2 Die Schüler der Sek I haben sich in den großen Pausen vordringlich auf dem Schulhof aufzuhalten. Hinter den Pavillons, im Bereich der Fahrradständer, in den Windfängen und hinter der Großen Sporthalle dürfen sich Schüler nicht aufhalten.

3.3 Für die Schultaschen sind soweit vorhanden die Schließfächer und die Regale zur Ablage zu benutzen. Wertsachen dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

3.4 Es ist untersagt, in den Fluren herumzurasen oder sich zu balgen. Für Ballspiele steht der Sportplatz zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen müssen Fang- und Ballspiele jeglicher Art im gesamten Schulhaus, in der Pausenhalle und auf der Pausenfläche vor dem Schulhaus untersagt werden. Auf den anderen Teilen des Schulhofs können Fangspiele und Ballspiele mit Soft- oder Tennisbällen jeweils so lange stattfinden, wie durch sie keine Personen gefährdet werden. Die Spiele können im Gefahrenmoment jederzeit von einer Lehrkraft eingeschränkt oder untersagt werden.

4. Freistunden

4.1 Falls in der Sekundarstufe I keine Vertretung ermöglicht werden kann, halten sich die Schüler, sofern keine andere Weisung ergeht, im Aufenthaltsraum, nicht im Oberstufencafé auf.

4.2 Schülern der Sekundarstufe II und der Jahrgangsstufe 10 steht neben dem Aufenthaltsraum auch die Bibliothek zur Verfügung.

5. Verlassen der Schule in in Stunden ohne planmäßigen Unterricht (Erlass in derzeit gültigen Fassung)

5.1 Schülern der Sekundarstufe II ist es freigestellt, die Schule in unterrichtsfreien Stunden und in den Pausen zu verlassen.

5.2 Schülern der Sekundarstufe I kann im Einzelfall das Verlassen des Schulgebäudes gestattet werden, wenn dies von den Erziehungsberechtigten unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt wurde. Verlassen Schüler das Schulgrundstück (schon der Poepperlinweg und die Lichtwiese gehören nicht mehr zum Schulgrundstück), entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler tragen in den genannten Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Das Gleiche gilt, wenn Schüler das Grundstück eigenmächtig verlassen. Beim Verlassen des Schulgebäudes in den Fällen der Ziffer 5.1 und 5.2 entfällt die Haftung des Landes Hessen für Personen- und Sachschäden.

6. Vorzeitiges Verlassen der Schule

6.1 Die Schule darf nur dann vorzeitig verlassen werden, wenn einem schriftlichen Urlaubsgesuch der Erziehungsberechtigten von der Fach- oder Klassenlehrkraft stattgegeben wurde.

6.2 Schüler, die sich unwohl fühlen oder verletzt haben, melden sich bei der betreffenden Lehrkraft und im Sekretariat ab. Der Klassenlehrkraft ist in den folgenden Tagen eine Entschuldigung vorzulegen.

7. Hitzefrei

7.1 Infolge großer Hitze kann der Unterricht nach der 5. Stunde ausfallen. Ggf. wird dies ab 11.15 Uhr im Vertretungsplan bekannt gegeben (Erlass in der derzeit gültigen Fassung).

7.2 Für die Sekundarstufe II entfallen die Bestimmungen für hitzefrei.

8. Den Schulalltag betreffende wichtige Einzelregelungen und Erlasse

8.1 Umgang mit Gewalt und Konflikten

Schüler und Lehrer schützen sich und andere vor seelischen und körperlichen Verletzungen. Wir unterlassen verbale Äußerungen, die geeignet sind, seelische Verletzungen hervorzurufen, sowie verbale und körperliche Gewaltausübungen. Wer anderen fahrlässig oder sogar absichtlich Leid zufügt, muss mit entsprechenden Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Absatz 2 HSchG rechnen (z.B. Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages).
Konflikte zwischen Schülern bzw. Schülern und Lehrkräften können mit Hilfe der Streitschlichter bzw. durch das Einschalten der Vertrauenslehrkräfte gelöst werden.

8.2 Rauchen und Drogenkonsum in der Schule

Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem Schulgelände untersagt. Besitz, Konsum oder Verteilen von illegalen Drogen sind strafbar.

8.3 Essen während des Unterrichts

Im Unterricht wird nicht gegessen oder Kaugummi gekaut. Ausnahmen regelt die jeweilige Lehrkraft.

8.4 Mitführen von elektronischen Geräten durch Schüler

Auf dem gesamten Schulgebäude ist die Betriebsbereitschaft von Handys abzustellen. Diese sind nicht sichtbar zu verwahren. Das Mitführen von weiteren elektronischen Geräten ist, soweit sie nicht für den Unterricht benötigt werden, nicht gestattet.

8.5 Umwelt

Müllvermeidung (Dosen, Plastik, Papier) und Energieeinsparung (Strom, Heizung) sind wichtige tägliche Aufgaben. Zum Schutz der Umwelt sollten alle jede unnötige Umweltbelastung vermeiden. Stoffe, die sich zum Recycling eignen, sind getrennt zu sammeln und geeignet zu entsorgen.

8.6 Umgang mit Schuleigentum

8.6.1 Die Ausleihe von Büchern erfolgt mit einer Ausleihkarte. Bei Verlust dieser Karte ist eine Gebühr zu entrichten. Die Ausleihe wird durch die Benutzerordnung geregelt, die in der Bibliothek ausliegt.

8.6.2 Schulbücher bleiben Eigentum des Landes. Sie werden Schülern für eine bestimmte Zeit überlassen und sind daher pfleglich zu behandeln (Hessisches Schulgesetz). Schüler müssen ihren Namen in die Bücher eintragen und sollen sie einbinden. Die Bücher dürfen nicht mit denen anderer Schüler vertauscht werden.

8.6.3 Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Schulbüchern ist Ersatz zu leisten. Wird der Strich-Code eines Buches beschädigt, so ist ebenso eine Gebühr zu entrichten.

8.6.4 Mit dem Schuleigentum und dem persönlichen Eigentum anderer muss pfleglich umgegangen werden. Das Mobiliar der Schule darf nicht leichtfertig oder gar mutwillig beschädigt oder bemalt werden.

8.6.5 Schüler, die Schuleigentum beschädigt haben, müssen dies unmittelbar beim Hausmeister oder im Sekretariat melden. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen von Schuleigentum haften die Verursacher.

8.7 Sauberkeit

8.7.1 Jede/r einzelne ist verantwortlich für die Sauberkeit in den Unterrichtsräumen.

8.7.2 Der Ordnungsdienst der Klasse wird von jeder einzelnen Lehrkraft geregelt.

8.7.3 Um den Reinigungskräften die Arbeit ein wenig zu erleichtern, sind die Stühle am Ende des Unterrichts (s. Belegungsplan) auf die Tische zu stellen bzw. in die dafür vorgesehenen Halterungen zu schieben. Ess- und Trinkwaren sind aus einem eventuell vorhandenen Tischfach zu entfernen. Das Licht ist auszuschalten.

8.8 Klassen- und Tutorengruppenveranstaltungen in der Schule

8.8.1 SV-Stunden können an den angeführten Terminen in den Jahrgangsstufen 6 bis 11 stattfinden, wenn sie von den Klassensprechern mindestens zwei Tage vorher mit Angabe einer Tagesordnung bei den betroffenen Fachlehrern und Klassenlehrern schriftlich angemeldet waren. SV-Stunden im Jahrgang 5 finden in den Klassenlehrerstunden, in den Jahrgängen 12 und 13 in den Tutorenstunden statt.

8.8.2 Klassenfeste müssen von der Schulleitung in Absprache mit dem Schulamt genehmigt werden. Da die Klassenlehrkräfte bzw. Tutoren/Tutorinnen allein die Verantwortung tragen, können nur über sie Termine, Zeitdauer und Räume vereinbart werden. Eine Zusammenstellung weiterer organisatorischer Einzelhinweise ist im Sekretariat erhältlich.

8.9 Klassenarbeiten, Klausuren und Schülerarbeiten (Referate)

8.9.1 Klassenarbeiten und Klausuren sind mindestens 5 Unterrichtstage vorher anzukündigen.

8.9.2 Ist mehr als ein Drittel der abgelieferten schriftlichen Arbeiten mit den Noten mangelhaft oder ungenügend/mit weniger als fünf Punkten bewertet worden, so ist die Arbeit einmal zu wiederholen, sofern nicht die Schulleitung nach Beratung mit der Fachlehrkraft entscheidet, dass die Arbeit zu werten sei. Die Arbeit ist zu wiederholen, wenn mehr als die Hälfte mit den Noten mangelhaft oder ungenügend/mit weniger als fünf Punkten bewertet wurde.

8.9.3 Schülerarbeiten (auch Klassenarbeiten) werden am Ende des Schuljahrs den Schülern zurückgegeben, sofern nicht wichtige Gründe für die Einbehaltung - längstens zwei Jahre - vorliegen.

8.10 Vermeidung von Verletzungen

8.10.1 Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern und Waffen jeder Art ist untersagt. Schießen mit Gummischleudern sowie Kastanienwerfen sind verboten. Winterspiele wie Schneeballwerfen und Schlittern sind wegen ihrer Gefährlichkeit auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Eltern haften für ihre Kinder!

8.10.2 Die Benutzung von Fortbewegungsmitteln wie Skateboards, Inline-Skates, Kickboards usw. ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

8.11 Diebstähle, Fundsachen, Verluste

8.11.1 Diebstähle in der Schule, im Trainingsbad oder auf den Sportstätten sollen unmittelbar im Sekretariat gemeldet werden.

8.11.2 Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Sie können nur beim Hausmeister abgeholt werden.

8.11.3 Der Schulträger bzw. die Lehrkräfte übernehmen keine Haftung bei Verlusten.

9. Sicherung der Schüler auf dem Schulweg

9.1 Alle Schüler, insbesondere die mit der Straßenbahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, müssen sich auf dem Schulweg, an den Haltestellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln so verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden. Alle Schüler müssen sich ihrer Beispielwirkung bewusst sein und die Straße nur bei den Ampeln und Grünschaltung überqueren.

9.2 Vor der Fahrt zum Schwimmunterricht sammeln sich die Schüler an einem von der begleitenden Lehrkraft festgelegten Treffpunkt und warten, bis sie gemeinsam zum Bus geführt werden.

10. Regelungen für Zweiradfahrer

10.1 Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen ihre Räder in die Fahrradständer auf dem Hof und schließen sie ab. Sie dürfen auf keinen Fall auf dem Fußweg an der Nieder-Ramstädter Straße abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeigen von Passanten bei der Polizei gerechnet werden. Motorzweiräder dürfen nicht unmittelbar vor dem Fachtrakt zwischen den Steinen abgestellt werden. Das Fahren auf dem Hof ist nicht erlaubt.

10.2 Diebstähle und Beschädigungen sollen - auch wenn kein Ersatz von der Versicherung in Anspruch genommen wird - umgehend im Sekretariat gemeldet werden.

11. Verhalten bei Bränden

Über das Verhalten bei Bränden und anderen Katastrophenfällen erfolgt einmal jährlich eine Belehrung durch die Klassenlehrkraft bzw. den/die Tutor/in. Zweimal jährlich werden Alarmproben durchgeführt. Bei Feuer oder anderen Katastrophenfällen ertönt ein Pfeifton. Alle Personen verlassen dann umgehend auf den Fluchtwegen das Schulgebäude und sammeln sich an den vereinbarten Orten.

12. Versicherungen

12.1 Schüler können bei Unfällen, die sie während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg erleiden, die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallmeldung muss innerhalb von drei Tagen über das Sekretariat, das die entsprechenden Vordrucke vorrätig hat, an die Unfallkasse weitergeleitet werden.

12.2 Die GVV-Kommunalversicherung VVaG kommt bis zu einem von der Versicherung festgesetzten Höchstbetrag für Sachschäden auf, die sich in der Unterrichtszeit an den üblichen Schulsachen, z.B. Brillen, Kleidungsstücken usw. ergeben, jedoch nicht für den Verlust von Wertsachen, z.B. von elektronischen Geräten, Schmuck, Bargeld und sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden, Fahrtausweisen und Schlüsseln. Sturzhelme, Nierengurte und dergleichen fallen nicht unter Kleidungsstücke. Für entwendete Taschen und deren Inhalt, die auf dem Schulgelände abgestellt waren, wird ebenfalls kein Ersatz geleistet.

12.3 Autos, Motorräder, Mopeds und Mofas sind nicht über die Stadt versichert. Wir empfehlen, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.

12.4 Fahrräder sind bis zu einem Höchstwert von 300.- € versichert. Diebstähle sind zuerst der Polizei, danach der privaten Versicherung zu melden; sofern sie keinen vollen Ersatz leistet, kann anschließend die GVV in Anspruch genommen werden. Beschädigungen an Fahrrädern sind unmittelbar über das Sekretariat an die GVV-Kommunalversicherung VVaG zu melden.

13. Eltern- und Schülerinformation

13.1 Lehrersprechstunden

Die Lehrer stehen den Eltern zu einer Aussprache nach vorheriger Anmeldung in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

13.2 Information über Erlasse und Verordnungen

Eine Zusammenstellung wichtiger Erlasse, die Eltern und Schüler betreffen, liegt im Sonderdruck des Kultusministeriums vor und kann von ihm für einen geringen Betrag erworben bzw. im Internet auf der Seite des HKM www.kultusministerium.de eingesehen werden. Informationen über Erlasse können bei der Schulleitung eingeholt werden.

13.3 Mitteilungen der Schulaufsicht

Für Schüler relevante Mitteilungen der Schulaufsicht sowie schulische Mitteilungen werden jeweils durch Aushang bekanntgegeben.

Benutzerordnung der Oberstufenbibliothek

Herzlich willkommen in unserer Oberstufenbibliothek!
Um die Nutzung und das Miteinander einfacher zu gestalten, nachfolgend ein paar Regeln, die für alle Nutzer gültig sind.

Die Rucksäcke und Jacken sind an der Garderobe abzulegen und nur das Arbeitsmaterial darf mit an die Tische und PCs genommen werden.
Unter- und Mittelstufenschüler dürfen die Bücherei nur mit Erlaubnis des Büchereiteams benutzen.
Die Bücherei ist kein Aufenthaltsraum während der Pause.

In unserer Bücherei können die Schüler:
  1. Ungestört arbeiten
  2. Die Hausaufgaben machen
  3. Ein Referat vorbereiten
  4. Literatur suchen
  5. Entspannt lesen
  6. Für eine Klausur lernen
  7. Am PC recherchieren und arbeiten
  8. Sich leise unterhalten, es könnte sein, dass am Nebentisch gearbeitet wird.
In unserer Bücherei darf man nicht:
  1. Telefonieren
  2. Essen und Trinken
Alle Medien sollen möglichst lange von vielen benutzt werden können. Deshalb bitte:
  1. Kein Diebstahl
  2. Keine Beschädigungen
  3. Keine Markierungen

Videos und DVD können nur an Lehrer ausgeliehen werden. Bücher können 4 Wochen ausgeliehen werden, danach ist eine Verlängerung um weitere 4 Wochen möglich. Sollten Bücher nicht rechtzeitig zurückgegeben werden erfolgt die 1. Mahnung nach 7 Tagen und die 2. Mahnung nach weiteren 7 Tagen. Bei Überschreitung der Ausleihfrist ist pro Woche und Buch eine Mahngebühr von 1 Euro zu bezahlen.

Das Büchereiteam
  1. hilft bei der Literatursuche
  2. räumt die Bücher wieder in die Regale
  3. ist für die Ausleihe und Rückgabe verantwortlich
  4. sorgt für das Einhalten der Büchereiordnung