Alle Informationen zur Corona Pandemie
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb aus dem Kultusministerium
Quarantaene-Regelungen (Stand-29.04.2022)
LF-CoBaSchuV-01-Stand-29.04.22.pdf
2022-04-28_Ministerschreiben-an-Eltern-und-volljaehrige-Schuelerinnen-und-Schueler.pdf
Aktuelle Informationen: Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen (gültig ab 2. Mai 2022)
Hygieneplan-10.0.pdf
Liebe Schulgemeinde,
im Zuge des neuen Hygieneplans 10.0 gibt es auch bei uns an der GBS Anpassungen an die entsprechenden Regelungen.
Folgende Regelungen* gelten an der GBS ab dem 02.05.2022:
* der jeweils gültige Hygieneplan des Landes ist dabei natürlich verbindlich. Schulische Regelungen (wie auf unserer Homepage) sind immer als nachrangig zu betrachten und gelten nur dann, wenn sie dem gültigen Hygieneplan nicht widersprechen. Die Schulleitung bemüht sich, die Regelungen auf der Homepage immer aktuell neuen Anordnungen anzupassen, was manchmal aber nur mit zeitlichem Verzug gelingt. Hierfür bitte ich um Verständnis und Nachsicht.
Schüler*innen dürfen am Morgen das Schulgebäude frühestens nach dem Vorgong oder mit Genehmigung durch die aufsichtsführenden Lehrkräfte betreten.
Alle Schüler*innen der Unter- und Mittelstufe halten sich im oberen Bereich des Pausenhofs in den Pausen auf; nicht im Bereich hinter der Turnhalle Es wird ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, dass das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht ohne Genehmigung verlassen werden darf.
Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.
Schüler*innen der Sekundarstufe II erhalten die Möglichkeit, sich wieder während der Pausen in den Aufenthaltsräumen bzw. der Bibliothek aufzuhalten.
Das MiniPitch bleibt weiterhin aus Aufsichts- und Sicherheitsgründen gesperrt und darf nicht benutzt werden. Eine Aufsicht findet hier nicht statt.
Der Vertretungsplan steht weiterhin nur online zur Verfügung.
Die Mensa darf in den Pausen nur zum kurzfristigen Einkauf betreten werden und muss danach. Das Mittagessen wird regulär angeboten.
Nach Vorankündigung (Vertretungsplan) kann auf Grund der besonderen Lage u.U. auch Unterricht in der Kernzeit (verlässliche Schule) in Randstunden entfallen. Eine Betreuungsmöglichkeit besteht in der Schule nicht.
Alle Personen mit Krankheitszeichen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Erbrechen, Durchfall sollen die Schule nicht betreten.
Die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln bleibt auch weiterhin wichtig.
Auf die gute Durchlüftung der Räume ist auch weiterhin zu achten.
Nahkontakte zu Sekretariat, Hausmeistern und Lehrkräften sind auf das notwendige Minimum zu begrenzen.
Allen Schüler*innen, Lehrkräften sowie dem weiteren Personal werden 2 Antigenselbsttests pro Woche für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Tests an die Schüler*innen wird wie bisher über die Klassenlehrkräfte bzw. und Tutor*innen vorgenommen.
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb (28.03.22)
2022-03-28_Ministerschreiben-an-die-SuS-und-Eltern.pdf
Aktuelle Corona-Schutzverordnung (19.03.2022)
LF-CoSchuV-Stand-19.03.22.pdf
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb - Ministerschreiben 16.03.2202
​​​​​​​2022-03-16_Ministerschreiben-an-hessische-Schulgemeinden.pdf
Regelungen ab 23. Februar 2022
Ab dem 23.02.2022 hat die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht geimpfte bzw. nicht genese Schüler*innen weiterhin Bestand, jedoch wird rückwirkend ab Dienstag, den 22.02.2022 die Dauer des von drei auf fünf Tests pro Woche erhöhten Testrhythmus nach einem Infektionsfall in einer Klasse/Lerngruppe von 14 auf 7 Tage verkürzt.
Des Weiteren müssen Schüler*innen ab Montag, dem 07.03.2022 keine Masken mehr am Platz tragen, können dies aber natürlich zu ihrem eigenen Schutz weiterhin tun. Die Pflicht des Tragens von Masken im Schulgebäude bleibt dennoch bestehen.
Diese Informationen können Sie auch dem Ministerschreiben an Eltern und Schüler*innen entnehmen.
Außerdem finden Sie hier die aktuell geltenden Quarantäne-Regelungen.
Aktuelle Coronaschutzverordnung /
aktuelle Erlasse (gültig ab 06., 08.11.21 bzw. 28.12.2021)
22-01-16-Auslegungshinweise_CoSchuV_0.pdf
Schulschreiben-vom-06.12.2021.pdf
Hygieneplan-9.0.pdf Elternschreiben.pdf
​​​​​
Quarantaeneerlass-HMSI-HKM-03-11-2021.pdf
Unterricht ab dem 25.11.2021
Es gilt die o.a. Corona-Schutz-Verordnung. Danach ist u.a. wieder das Tragen von Masken (chirurgische Masken oder sog. FFP2 Masken) im gesamten Schulgebäude, auch am Sitzplatz, vorgeschrieben.
Schülerinnen und Schüler müssen sich drei Mal pro Woche in der Schule selbst testen bzw. Test bei Teststationen durchführen und dokumentieren lassen. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen nach der sog. 3G Regel entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Entsprechende Nachweise müssen mitgeführt werden.​​​​​​​
Kommunikationskonzept der Schule und
Leitfaden zum Distanz- und Wechselunterricht
Hier finden Sie die entsprechenden Informationen
Elternschreiben des Hessischen Kultusministers 12.05.2021
Anlage zum Schreiben
(Versetzungsregelungen)
Neue Erlasse, Formblätter und Hinweise
Vorsorgliche_Massnahmen_Schule_13.4.21_DADI_final.pdf
Einwilligungserklaerung.pdf (zur Durchführung der Selbsttests durch die Schüler*innen)
Durchfuehrung-von-Antigen-Selbsttests-in-Schulen-Schreiben-an-Schuelerinnen-Schueler-und-Eltern.pdf
Großzügige Spende
Dank einer großzügigen Spende der Firma Videoboost über deren Geschäftsführer Clemens Groche können wir unseren Schüler*innen nun 6 Laptops für das häusliche Lernen leihweise zur Verfügung stellen. Diese Laptops ergänzen die ca. 60 IPads, die von der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt wurden.
Ganz herzlichen Dank​​​​​​​
Hier die Ministerschreiben zum Unterricht im Januar und Februar (Stand 12.02.2021):
Elternschreiben.pdf (tw. überholt) Ergaenzende-Informationen-zum-Schulbetrieb.pdf
Notbetreuung.pdf (Notbetreuung.docx)
Informationsschreiben zum Umgang mit Videokonferenzsystemen:
Info-Schreiben-zum-Umgang-mit-Videosystemen-2021.pdf LH_Zusatzmodul_medienethik_klicksafe_Baustein2.pdf
HR_Schule-fragt_Polizei-antwortet_0.pdf
2021_Flyer_Medienkompetenz-fuer-Eltern.pdf
Informationsschreiben-zum-Umgang-mit-Stoerungen-in-Videokonferenzen.pdf
Hinweis zum Vertretungsplan
Hygieneplan 7.0 (11.02.2021) Anlagen zum Hygieneplan
Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Stand 26.11.2020)
Aktuelle Allegemeinverfügung (Stand 16.02.2021)
Infoschreiben als Anlage zum Brief: 1 2 3 4 5
Inhaltlich weiter gültig:
Maskenpflicht auch im Unterricht
Mit der am 29.10.2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt wird festgelegt, dass weiterhin eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und auch in den Schulräumen angeordnet wird. Die vorher geltende Ausnahme für den Unterricht ist nicht mehr vorgesehen. Deutlich wird dies auch in der Begründung auf den Seiten 3 und 4 der Verfügung. A>uch für die Lehrkräfte und sonstiges päd. Personal gilt jetzt die Maskenpflicht auch im Unterricht verbindlich.
Nach der Rückkehr aus Risikogebieten:
Bitte beachten Sie die verbindlichen Regelungen zu den Quarantänebestimmungen, wenn Sie und/oder Ihre Kinder sich in den Herbstferien in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Alle vorgeschriebenen Maßnahmen und Testungen müssen eingehalten werden. Nur so können mögliche Infektionen erkannt und die Verbreitung in der Schule verhindert werden.
Die Beachtung der Vorschriften ist nicht freiwillig. Zuwiderhandlungen können unter Umständen sogar empfindliche Strafen nach sich ziehen. Da die Schule in aller Regel keine Kenntnis vom Aufenthaltsort der Schülerinnen und Schüler in den Ferien hat, können wir die Einhaltung der Quarantäneregelungen nicht selbst überprüfen, wir appellieren aber an die Vernunft und die Kooperation aller Mitglieder der Schulgemeinde.
Warme Kleidung und Regenschutz
Bitte beachten Sie, dass die Raumtemperatur wegen der häufigen Lüftungen u.U. nicht dem gewohnten Standard entsprechen werden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen daher über eine warme Kleidung verfügen, wenn sie die Schule besuchen. Da bei Regen in den Pausen das Schulgebäude verlassen werden muss und sich alle Schülerinnen und Schüler in den ihnen zugewiesenen Bereichen aufhalten müssen, ist es nötig, dass alle Schülerinnen und Schüler einen angemessenen Regenschutz mit sich führen.
Bei Unwetterlagen reagiert die Schulleitung durch ggf. abweichende Anordnungen.
Folgende Regelungen gelten an der GBS (auch) im neuen Schuljahr:*
Achtung: neue Aufenthaltsbereiche für die Jahrgangsstufen 6 und 9 ab 15.08.2020
* der jeweils gültige Hygieneplan des Landes ist dabei natürlich verbindlich. Schulische Regelungen (wie auf unserer homepage) sind immer als nachrangig zu betrachten und gelten nur dann, wenn sie dem gültigen Hygieneplan nicht widersprechen. Die Schulleitung bemüht sich, die Regelungen auf der Homepage immer aktuell neuen Anordnungen anzupassen, was manchmal aber nur mit zeitlichem Verzug gelingt. Hierfür bitte ich um Verständnis und Nachsicht.
Alle Schülerinnen und Schüler halten sich vor dem Unterricht und in den Pausen ausschließlich in den Bereichen auf, die der jeweiligen Klassenstufe zugewiesen wurde (vgl. Pläne an den Eingängen).
Ausgegebenen Anlass: Das MiniPitch ist gesperrt und darf nicht benutzt werden!
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude frühestens nach dem Vorgong oder mit Genehmigung durch aufsichtsführende Lehrkräfte betreten.
Die Lehrkräfte holen Ihre Schülerinnen und Schüler vor dem Unterricht in den Wartebereichen ab. Dies gilt auch nach den Pausen. Die SuS der Oberstufe kommen selbstständig in die Unterrichtsräume, aber erst nach dem Vorgong.
Der Vertretungsplan steht nur noch online zur Verfügung.
Der Mensaverkauf wurde eingestellt, weil die Abstandsgebote nicht eingehalten werden können. Das Mittagessen wird weiter angeboten.
Essen und Trinken ist in den Fluren verboten, im Freien nur bei Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt. (Hintergrund: Die Flure sind kein Aufenthaltsraum, der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden und lt. Beschluss der Gesamtkonferenz müssen die Gebäude in den Pausen -auch unabhängig von Corona- verlassen werden.)
Nach Vorankündigung (Vertretungsplan) kann auf Grund der besonderen Lage u.U. auch Unterricht in der Kernzeit (verlässliche Schule) in Randstunden entfallen. Eine Betreuungsmöglichkeit besteht in der Schule nicht.
Das Quentins bleibt b.a.w. geschlossen.
Nachmittagsangebote können nur reduziert angeboten werden. Das Angebot liegt der Schule noch nicht vor.
Einhaltung des Mindestabstandes (1,5 - 2m)
Keine Körperkontakte
Alle Personen mit Krankheitszeichen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Erbrechen, Durchfall ... dürfen die Schule nicht betreten!
Keine Gruppenbildungen außerhalb der Klassenräume
Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und in allen Gebäuden, außer in den Klassenräumen.
Weiterhinwird das Tragen von Mund-Nase-Masken durch eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt auch im Unterricht angeordnet. Sollte diese Anordnung wieder aufgehoben werden, bleibt es bei der nachstehenden dringenden Empfehlung der Schulleitung.
[Die Schulleitung empfiehlt dringend, Mund-Nase-Masken auch im Unterricht und zumindest bei Bewegungen innerhalb des Klassenraumes zu tragen.Wir danken allen Schülerinnen und Schülern, die dieser Empfehlung nachkommen sowie allen, die durch die Beachtung der übrigen Regeln dazu beitragen, die Infektionsgefahr zu minimieren.]
Besonders gute Hygiene
Gut durchlüftete Räume (leichter Durchzug)
Keine unnötigen Kontakte zu Sekretariat, Hausmeistern und Lehrkräften
Wir werden noch lange mit dieser Pandemie leben müssen. Die Gefährlichkeit des Virus sollte niemand unterschätzen. Auch jugendliches Alter schützt weder vor der Infektion noch vor schweren Verläufen.
Lassen Sie uns alles unternehmen, um die Zeit bis zur Bereitstellung wirksamer Medikamente oder einer Impfung unbeschadet zu überstehen.
Christof Ganß
Schulleiter