Alle Informationen zur Corona Pandemie
Großzügige Spende
Dank einer großzügigen Spende der Firma Videoboost über deren Geschäftsführer Clemens Groche können wir unseren Schüler*innen nun 6 Laptops für das häusliche Lernen leihweise zur Verfügung stellen. Diese Laptops ergänzen die ca. 60 IPads, die von der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt wurden.
Ganz herzlichen Dank
Seit dem 09.02.2021 liegen neue Erlasse zur geplanten Schulöffnung im Februar vor (s.u.). Weiterhin findet Präsenzunterricht nur in den Abschlussjahrgängen (Q4) statt. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-Q2 werden ausnahmslos im Distanzunterricht beschult. Dies gilt bis auf weiteres, mindestens aber bis zum 22.02.2021. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 besteht die dringende Bitte, die Schülerinnen und Schüler zu Hause zu betreuen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollen die Kinder in die Schule kommen, um hier beschult zu werden. Im Regelfall werden auch in diesen beiden Jahrgangsstufen alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Wenn Kinder dennoch am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung nötig. Bitte nutzen Sie dazu das u.a. Anmeldeformular. Geplant ist, die Klassen 5 und 6 nach dem 22. Februar 2021 im sogenannten Wechselmodell zu beschulen. Dies steht allerdings unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemie.
[Wenn vereinzelt Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen müssen, stellt dies die Schule vor extrem große Probleme, weil es kaum möglich sein wird, gleichzeitig Regelunterricht in der Schule und Distanzunterricht für die Mehrheit der Kinder anzubieten. Dies können die Lehrkräfte zeitlich nicht leisten. Daher auch meine persönliche Bitte als Schulleiter: Machen Sie nach Möglichkeit keinen Gebrauch von der eröffneten Möglichkeit, Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 in die Schule zu schicken, wenn Sie eine Möglichkeit haben, Ihre Kinder auch zu Hause zu betreuen. Herzlichen Dank.]
Hier die Ministerschreiben zum Unterricht im Januar und Februar (Stand 12.02.2021):
Elternschreiben.pdf (tw. überholt) Ergaenzende-Informationen-zum-Schulbetrieb.pdf
Notbetreuung.pdf (Notbetreuung.docx)
Informationsschreiben zum Umgang mit Videokonferenzsystemen:
Info-Schreiben-zum-Umgang-mit-Videosystemen-2021.pdf LH_Zusatzmodul_medienethik_klicksafe_Baustein2.pdf
HR_Schule-fragt_Polizei-antwortet_0.pdf
2021_Flyer_Medienkompetenz-fuer-Eltern.pdf
Informationsschreiben-zum-Umgang-mit-Stoerungen-in-Videokonferenzen.pdf
Hinweis zum Vertretungsplan
Hygieneplan 7.0 (11.02.2021) Anlagen zum Hygieneplan
Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Stand 26.11.2020)
Aktuelle Allegemeinverfügung (Stand 16.02.2021)
Brief des Schulleiters (17.11.2020)
Infoschreiben als Anlage zum Brief: 1 2 3 4 5
Schulstart nach den Herbstferien:
Maskenpflicht auch im Unterricht
Mit der am 29.10.2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt wird festgelegt, dass weiterhin eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und auch in den Schulräumen angeordnet wird. Die vorher geltende Ausnahme für den Unterricht ist nicht mehr vorgesehen. Deutlich wird dies auch in der Begründung auf den Seiten 3 und 4 der Verfügung. A>uch für die Lehrkräfte und sonstiges päd. Personal gilt jetzt die Maskenpflicht auch im Unterricht verbindlich.
Nach der Rückkehr aus Risikogebieten:
Bitte beachten Sie die verbindlichen Regelungen zu den Quarantänebestimmungen, wenn Sie und/oder Ihre Kinder sich in den Herbstferien in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Alle vorgeschriebenen Maßnahmen und Testungen müssen eingehalten werden. Nur so können mögliche Infektionen erkannt und die Verbreitung in der Schule verhindert werden.
Die Beachtung der Vorschriften ist nicht freiwillig. Zuwiderhandlungen können unter Umständen sogar empfindliche Strafen nach sich ziehen. Da die Schule in aller Regel keine Kenntnis vom Aufenthaltsort der Schülerinnen und Schüler in den Ferien hat, können wir die Einhaltung der Quarantäneregelungen nicht selbst überprüfen, wir appellieren aber an die Vernunft und die Kooperation aller Mitglieder der Schulgemeinde.
Warme Kleidung und Regenschutz
Bitte beachten Sie, dass die Raumtemperatur wegen der häufigen Lüftungen u.U. nicht dem gewohnten Standard entsprechen werden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen daher über eine warme Kleidung verfügen, wenn sie die Schule besuchen. Da bei Regen in den Pausen das Schulgebäude verlassen werden muss und sich alle Schülerinnen und Schüler in den ihnen zugewiesenen Bereichen aufhalten müssen, ist es nötig, dass alle Schülerinnen und Schüler einen angemessenen Regenschutz mit sich führen.
Bei Unwetterlagen reagiert die Schulleitung durch ggf. abweichende Anordnungen.
Folgende Regelungen gelten an der GBS (auch) im neuen Schuljahr:*
Achtung: neue Aufenthaltsbereiche für die Jahrgangsstufen 6 und 9 ab 15.08.2020
* der jeweils gültige Hygieneplan des Landes ist dabei natürlich verbindlich. Schulische Regelungen (wie auf unserer homepage) sind immer als nachrangig zu betrachten und gelten nur dann, wenn sie dem gültigen Hygieneplan nicht widersprechen. Die Schulleitung bemüht sich, die Regelungen auf der Homepage immer aktuell neuen Anordnungen anzupassen, was manchmal aber nur mit zeitlichem Verzug gelingt. Hierfür bitte ich um Verständnis und Nachsicht.
Alle Schülerinnen und Schüler halten sich vor dem Unterricht und in den Pausen ausschließlich in den Bereichen auf, die der jeweiligen Klassenstufe zugewiesen wurde (vgl. Pläne an den Eingängen).
Ausgegebenen Anlass: Das MiniPitch ist gesperrt und darf nicht benutzt werden!
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude frühestens nach dem Vorgong oder mit Genehmigung durch aufsichtsführende Lehrkräfte betreten.
Die Lehrkräfte holen Ihre Schülerinnen und Schüler vor dem Unterricht in den Wartebereichen ab. Dies gilt auch nach den Pausen. Die SuS der Oberstufe kommen selbstständig in die Unterrichtsräume, aber erst nach dem Vorgong.
Der Vertretungsplan steht nur noch online zur Verfügung.
Der Mensaverkauf wurde eingestellt, weil die Abstandsgebote nicht eingehalten werden können. Das Mittagessen wird weiter angeboten.
Essen und Trinken ist in den Fluren verboten, im Freien nur bei Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt. (Hintergrund: Die Flure sind kein Aufenthaltsraum, der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden und lt. Beschluss der Gesamtkonferenz müssen die Gebäude in den Pausen -auch unabhängig von Corona- verlassen werden.)
Nach Vorankündigung (Vertretungsplan) kann auf Grund der besonderen Lage u.U. auch Unterricht in der Kernzeit (verlässliche Schule) in Randstunden entfallen. Eine Betreuungsmöglichkeit besteht in der Schule nicht.
Das Quentins bleibt b.a.w. geschlossen.
Nachmittagsangebote können nur reduziert angeboten werden. Das Angebot liegt der Schule noch nicht vor.
Einhaltung des Mindestabstandes (1,5 - 2m)
Keine Körperkontakte
Alle Personen mit Krankheitszeichen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Erbrechen, Durchfall ... dürfen die Schule nicht betreten!
Keine Gruppenbildungen außerhalb der Klassenräume
Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und in allen Gebäuden, außer in den Klassenräumen.
Weiterhinwird das Tragen von Mund-Nase-Masken durch eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt auch im Unterricht angeordnet. Sollte diese Anordnung wieder aufgehoben werden, bleibt es bei der nachstehenden dringenden Empfehlung der Schulleitung.
[Die Schulleitung empfiehlt dringend, Mund-Nase-Masken auch im Unterricht und zumindest bei Bewegungen innerhalb des Klassenraumes zu tragen.Wir danken allen Schülerinnen und Schülern, die dieser Empfehlung nachkommen sowie allen, die durch die Beachtung der übrigen Regeln dazu beitragen, die Infektionsgefahr zu minimieren.]
Besonders gute Hygiene
Gut durchlüftete Räume (leichter Durchzug)
Keine unnötigen Kontakte zu Sekretariat, Hausmeistern und Lehrkräften
Wir werden noch lange mit dieser Pandemie leben müssen. Die Gefährlichkeit des Virus sollte niemand unterschätzen. Auch jugendliches Alter schützt weder vor der Infektion noch vor schweren Verläufen.
Lassen Sie uns alles unternehmen, um die Zeit bis zur Bereitstellung wirksamer Medikamente oder einer Impfung unbeschadet zu überstehen.
Christof Ganß
Schulleiter