Umgang mit Wertgegenständen

Für Wertgegenstände jeglicher Art sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Lediglich wenn Lehrkräfte das Mitbringen und die Benutzung wertvoller Gegenstände ausdrücklich anordnen und diese Gegenstände dann im jeweiligen Unterricht beschädigt werden, kann geprüft werden, ob hier eine Haftung der Lehrkraft vorliegt. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Versicherungen regelmäßig eine Haftung ausschließen.

Schülerinnen und Schüler sollten daher Wertgegenstände möglichst nicht mit in die Schule bringen. Wenn sie derartige Gegenstände mitbringen, müssen sie diese durchgängig im Auge behalten.

Dies gilt ausdrücklich auch während der Pausen und im Sportunterricht.

In den Sporthallen dürfen Wertgegenstände nicht in den Umkleidekabinen verbleiben. Sie sind mit in den Unterrichtsraum zu nehmen. Die Sportlehrkräfte stellen Boxen zur Verfügung, in die die Gegenstände für die Zeit des Unterrichts abgelegt werden können. Sollte es notwendig sein, die Halle zu verlassen, stellen die Lehrkräfte sicher, dass die Wertgegenstände an einem sicheren Ort verwahrt werden.